Gerätetechnik BT 50 Kernbohrverfahren

Passende Geräte und Systemkomponenten für das BT 50 Verfahren nach TRGS 519: Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbekleidungen. Diamant-Kernbohrgerät, Entstauber der Filterklasse H, Industriesauger und Absaug-Unterdruckhaube – abgestimmt für das Gesamtsystem.

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Artikelnummer: 

RA-BT50

Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das BT 50 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9). Das anerkannte Verfahren (DGUV Information 201-012) beschreibt Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser durch Wände aus Mauerwerk oder Beton mit asbesthaltigen Wandbekleidungen – etwa asbesthaltige Wandbeschichtungen und fest mit der Wand verbundene Bekleidungen wie Fliesen, gegebenenfalls auch auf der Gegenseite.

Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem aus Diamant-Kernbohrgerät, Entstauber der Filterklasse H, Industriesaugern und Absaug-Unterdruckhaube. Die einzelnen Geräte sind für den Einsatz im beschriebenen Gesamtsystem vorgesehen und werden nicht als eigenständig zugelassene Einzelgeräte dargestellt.

Anwendungsbereiche des BT 50 Verfahrens

Das BT 50 Verfahren dient dem Erstellen von Kernbohrungen mit 42, 70 und 125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbeschichtungen und fest verbundenen Bekleidungen. Die Funktionalität der bearbeiteten Bauteile hinsichtlich Statik, Medien- und Brandschutz darf durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden.

Lieferumfang des BT 50 Verfahrens

Die Geräte und Systemkomponenten sind für den Einsatz im beschriebenen Gesamtsystem des BT 50 Verfahrens vorgesehen und werden nur im Zusammenspiel mit direkter Absaugung und Unterdruckkontrolle betrieben. Ein typischer Lieferumfang besteht aus:

Bestehend aus

  • 2× Dustkiller 1430 H Asbest
  • 1× ATTIX 44-2H IC, 220–240 V F
  • 1× DBE 162 Diamant-Kernbohreinheit (ETN 162/3 + BST 182 V/S)
  • 1× Diamant-Nass-Bohrkrone 1¼“, Ø 41 mm, Nutzlänge 450 mm, 4 Segmente
  • 1× Diamant-Nass-Bohrkrone 1¼“, Ø 71 mm, Nutzlänge 450 mm, 6 Segmente
  • 1× Diamant-Nass-Bohrkrone 1¼“, Ø 126 mm, Nutzlänge 450 mm, 10 Segmente
  • 5× Befestigungsset für Beton/Gestein
  • 1× Wasserdruckbehälter, 10 l, Metall
  • 1× Universal-Absaugring UAR 162 G
  • 1× Vakuumpumpe BETA 150 / V1 von Metzger Technik, 230 V, Leistung 6 m³/h (Nachfolgemodell: BETA 161)
  • 1× Husqvarna Wassertank WT, 15 l, inkl. 2 Akkus, 18 V
  • 1× Absaug-Unterdruckhaube inkl. Sauganschluss, bestehend aus einem handelsüblichen rechteckigen Kunststoffgefäß/Baueimer, ca. 200 × 350 × 200 mm
  • 2× Kunststofftafel, 700 × 500 mm, „Achtung Asbestfaser“
  • 5 kg Racofix zum anschließenden Verschließen der Fixierbohrung, wobei der Dübel in der Wand verbleibt
  • 1× Schutzhülse aus Metall oder Kunststoff, passend zum Durchmesser der jeweiligen Kernbohrung/Bohrkrone (Länge wird vor Ort an die Wandstärke angepasst)
  • 1× PE-Breitfolie, 50 m × 4.000 mm × 0,200 mm, Abdeckfolie
  • 1× Textilabdeckplane, 3 × 5 m
  • 15× Abfallsack, 70 × 110 cm, blau, auf Rolle, für Bohrkerne
  • 100× Kabelbinder
  • 5× Mini-Bändchengewebesack, 700 × 1.100 mm, weiß, unbeschichtet, mit PE-Inliner und Aufdruck „Asbest“
  • 1× Kunststoff-Deckelfass, 60 l, mit Deckel
  • 1× Trichter
  • 1× Putzlappen, Trikot hellbunt, 25-kg-Ballenware
  • 1× Handfäustel, 1.000 g
  • 1× Schlitzmeißel, 240 mm, mit Handschutz
  • 1× Cuttermesser
  • 1× Zollstock
  • 1× Metallspachtel
  • 1× Gartenspritze Gloria, 5 l
  • 1× Baueimer, 12 l
  • 10× Einweganzug, atmungsaktiv, Kategorie III, Typ 5+6, blau
  • 10× FFP3-Maske
  • 1× Gehörschutz
  • 1× 3M Schutzbrille

Interesse am BT 50 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung.

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Häufige Fragen zum BT 50 Verfahren

Wofür eignet sich das BT 50 Verfahren?
Das BT 50 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9) dient dem Erstellen von Kernbohrungen mit 42, 70 und 125 mm Durchmesser durch Wände aus Mauerwerk oder Beton, die mit asbesthaltigen Wandbeschichtungen oder fest verbundenen Bekleidungen wie Fliesen versehen sind – gegebenenfalls auch mit asbesthaltiger Bekleidung auf der Gegenseite.
Worin unterscheiden sich BT 50 und BT 51?
Das BT 50 Verfahren behandelt Kernbohrungen durch Wände. Für Kernbohrungen in oder durch Bodenplatten und Zwischendecken mit asbesthaltigen Bodenaufbauten ist das BT 51 Verfahren vorgesehen. Maßgeblich für die Verfahrenswahl ist stets das zu bearbeitende Bauteil.
Wie wird beim BT 50 Verfahren die Faserfreisetzung begrenzt?
Die Kernbohrung erfolgt im Nassbohrverfahren. Ein an den Bohrdurchmesser angepasster Wasserabsaugring, ein Entstauber der Filterklasse H sowie eine per Unterdruck fixierte Absaug-Unterdruckhaube auf der Gegenseite binden und erfassen Bohrschlamm und Stäube. Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem.
Wer darf das BT 50 Verfahren durchführen, und ist es anzuzeigen?
Die Arbeiten führt in das Verfahren eingewiesenes Fachpersonal (zwei Personen) aus; zu benennen sind eine sachkundige verantwortliche und eine aufsichtführende Person nach TRGS 519. Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel mindestens sieben Tage vor Beginn unternehmensbezogen anzuzeigen. Die behördliche Anerkennung des Verfahrens ist befristet und endet am 31. Dezember 2027. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.