BT-Verfahren-Finder: Welches emissionsarme Verfahren passt zu Ihrer Tätigkeit?
Für viele Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien gibt es anerkannte emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 – die sogenannten BT-Verfahren. Welches Verfahren infrage kommt, hängt vom Bauteil (Wand, Decke, Boden), der Tätigkeit (bohren, kernbohren, fräsen, schleifen, ausstemmen, Bodenbelag oder Kleber entfernen) und dem Material ab. Der Finder oben hilft Ihnen, die für Ihre Tätigkeit möglicherweise relevanten Verfahren einzugrenzen. Er ist eine fachliche Orientierung und ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die jeweils aktuelle DGUV-Handlungsanweisung.
Grundlagen und Rahmen der Verfahren erläutern wir im Ratgeber BT-Verfahren & TRGS 519. Eine Übersicht der Verfahren als Produkte finden Sie in der Kategorie BT-Verfahren. Für die passende Ausstattung – von der Technik über die PSA bis zum Verbrauchsmaterial – sprechen Sie uns an.
Überblick: geprüfte Verfahren im Finder
Die folgenden Verfahren sind gegen die jeweils aktuelle offizielle DGUV-Handlungsanweisung geprüft. Weitere Verfahren ergänzen wir schrittweise.
BT 30 – Bohren in Wände und Decken (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)
Geeignet für: Bohrlöcher bis 32 mm in mineralischem Untergrund, asbestfreien Leichtbauplatten oder Fliesen auf asbesthaltigem Fliesenkleber.
Nicht gedacht für: Asbesthaltige Leichtbauplatten (z. B. Promabest), Asbestzement, Durchbohren der Wand.
Wichtige Voraussetzung: Entstauber Staubklasse H bzw. staubarmes System der BG-Bau-Positivliste; Atemschutz mindestens FFP2.
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BT 32 – Ausstemmen von Wand-/Deckenbekleidungen in einer Stemmschleuse
Geeignet für: Kleine Flächen bis 20×20 cm zur Vorbereitung von Wandbohrungen (bis 130 mm) oder zur Probenahme.
Nicht gedacht für: Schwach gebundene Asbestprodukte (Promabest, Cushion-Vinyl), wenn danach gebohrt werden soll.
Wichtige Voraussetzung: Stemmschleuse; PSA Typ 5/6 und FFP2. Manuelles Verfahren ohne Maschine.
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BT 40 – Abfräsen ausgehärteter Kleber/zähplastischer Materialien auf Estrich/Beton
Geeignet für: Ausgehärtete Kleber und zähplastische Massen auf festem mineralischem Untergrund (Boden).
Nicht gedacht für: Asbesthaltige Bodenbeläge (Floor-Flex/Cushion-Vinyl) – dafür BT 11 bzw. BT 33.x.
Wichtige Voraussetzung: Verfahrensgebundene Fräs- und Absaugtechnik, Luftreiniger Staubklasse H; PSA mind. FFP2 und Typ 5/6.
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BT 50 – Kernbohrungen 42–125 mm durch Wände
Geeignet für: Kernbohrungen durch Wände (Mauerwerk/Beton) mit asbesthaltigen Wandbekleidungen.
Wichtige Voraussetzung: Nass-Kernbohrsystem mit H-Absaugung, Arbeiten zu zweit. Unterschied zu BT 51: hier die Wand.
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BT 51 – Kernbohrungen 42–125 mm durch Bodenplatten und Zwischendecken
Geeignet für: Kernbohrungen durch Beton-Zwischendecken mit asbesthaltigem Oberboden (Estrich, Kleber, Spachtel); auch Estrichtrocknung.
Wichtige Voraussetzung: Gleicher Geräteschrank wie BT 50, zusätzlich Abspreizfixierung. Unterschied zu BT 50: hier Boden/Zwischendecke.
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BT 57 – Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen (Fliesenkleber, Putze, Farben) und Fliesen
Geeignet für: Wandflächen auf festem mineralischem Untergrund; Entfernen von Fliesen.
Nicht gedacht für: Boden – dafür BT 40 bzw. BT 33.6.
Wichtige Voraussetzung: Raum ≤ 40 m³, Grundfläche ca. 16 m²; verfahrensgebundene Wandfräse, H-Absaugung, Luftreiniger; zu zweit.
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BT 11 – Ausbau von Vinyl-/Floor-Flex-Platten mit Handspachtel
Geeignet für: Ausbau der Platten selbst (auf asbestfreiem oder asbesthaltigem Bitumenkleber).
Nicht gedacht für: Kleberentfernung – der Kleber bleibt zunächst; anschließend ggf. BT 17, BT 33.x oder BT 40.
Wichtige Voraussetzung: Industriestaubsauger Staubklasse H, feuchtes Arbeiten, keine Stripper/Schaber; PSA Typ 5/6 und FFP2.
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BT 17 – Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber von mineralischem Untergrund (Boden)
Geeignet für: Asbesthaltige Bitumenkleber (schwarz) von mineralischem Untergrund auf ebenen Bodenflächen schleifen.
Wichtige Voraussetzung: BT 17 ist als betriebsspezifisches Schleifverfahren anerkannt (firmengebundene Qualifikation); die Gerätekonfiguration ist verfahrens-/betriebsgebunden.
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BT 33.6 – Entfernen der Kleberschicht inkl. Estrichoberfläche (ca. 1–2 mm) – Fräsverfahren
Geeignet für: Kleberschicht auf mineralischem Untergrund nach bzw. mit Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten (Boden).
Wichtige Voraussetzung: Teil der BT-33-Familie (Platte + Kleber). Verwandt: BT 33.9 (schleifen), BT 11 (nur Platte).
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Häufige Abgrenzungen
- BT 40 ist nicht für Floor-Flex-Platten: BT 40 fräst ausgehärtete Kleber/zähplastische Massen auf mineralischem Untergrund – nicht die asbesthaltige Platte selbst (dafür BT 11 bzw. BT 33.x).
- BT 57 ist Wand, nicht Boden: BT 57 fräst Wandbekleidungen (Fliesenkleber, Putz, Farbe) und entfernt Fliesen; Boden-Kleber fräst BT 40 bzw. BT 33.6.
- BT 30 ist nicht Kernbohren: BT 30 bohrt Löcher bis 32 mm (kein Durchbohren). Kernbohrungen 42–125 mm: BT 50 (Wand) bzw. BT 51 (Boden/Decke).
- BT 50 oder BT 51? Gleiche Technik, unterschiedliches Bauteil: BT 50 durch Wände, BT 51 durch Bodenplatten/Zwischendecken.
Vertiefende Entscheidungshilfen: BT 50 oder BT 51 – wo liegt der Unterschied? · Welches BT-Verfahren bei Floor-Flex-Platten und asbesthaltigem Kleber?
Hinweis: Der BT-Verfahren-Finder ist eine fachliche Orientierung, keine Freigabe eines Verfahrens und keine Rechtsberatung. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuelle DGUV-Handlungsanweisung, die erforderliche Sachkunde, die betrieblichen Voraussetzungen und die Gefährdungsbeurteilung.
