BT 51 Kernbohrverfahren emissionsarm

Passende Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 51 Verfahren nach TRGS 519: Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser durch Bodenplatten und Zwischendecken aus Beton mit asbesthaltigen Bodenaufbauten. Diamant-Kernbohrgerät, Entstauber der Filterklasse H, Sicherheitssauger und Absaug-Unterdruckhaube – abgestimmt für das emissionsarme Gesamtsystem.

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Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 51 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9). Das anerkannte Verfahren (DGUV Information 201-012) beschreibt Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser in oder durch Bodenplatten und Zwischendecken aus Beton mit asbesthaltigen Bodenaufbauten – etwa asbesthaltigem Estrich, Kleber oder Spachtel und gegebenenfalls asbesthaltigen Deckenbekleidungen. Das Verfahren eignet sich auch für Kernbohrungen im Rahmen von Estrichtrocknungen.

Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem aus Diamant-Kernbohrgerät, Entstauber der Filterklasse H, Sicherheitssaugern und Absaug-Unterdruckhaube. Die einzelnen Geräte sind für den Einsatz im beschriebenen Gesamtsystem vorgesehen und werden nicht als eigenständig zugelassene Einzelgeräte dargestellt.

Anwendungsbereiche des BT 51 Verfahrens

Das BT 51 Verfahren dient dem emissionsarmen Erstellen von Kernbohrungen mit 42, 70 und 125 mm Durchmesser in oder durch Bodenplatten und Zwischendecken aus Beton mit asbesthaltigem Oberboden. Es ist ebenso für reine Estrichbohrungen, etwa zur Hohlraumtrocknung nach Wasserschäden, anwendbar.

Das Gesamtsystem für das BT 51 Verfahren

Für das emissionsarme Arbeiten im BT 51 Verfahren stellen wir die aufeinander abgestimmten Systemkomponenten zusammen. Erst im Zusammenspiel im Nassbohrverfahren mit durchgängiger Absaugung wird die geringe Exposition nach TRGS 519 erreicht.

Diamant-Kernbohrgerät mit Bohrständer

Nass-/Trocken-Kernbohrgerät mit Diamant-Bohrkronen (Durchmesser 42–125 mm) und stabilem Bohrständer für präzise Kernbohrungen durch Bodenplatten und Zwischendecken im BT 51 Verfahren.

Teleskopstangen zur Abspreizfixierung

Teleskopstangen verspannen den Bohrständer zwischen Boden und drucksteifer Decke; alternativ erfolgt die Fixierung am Boden per Vakuum- oder Dübelbefestigung des beschriebenen Gesamtsystems.

Entstauber der Filterklasse H mit Asbestzulassung

Der Nass-/Trocken-Entstauber der Filterklasse H mit Asbestzulassung nimmt die beim Bohren freiwerdenden Stäube und die Bohremulsion auf und ist zentrale Komponente des BT 51 Verfahrens.

Sicherheitssauger der Staubklasse H

Zwei Sicherheitssauger mit Asbestzulassung (Staubklasse H) unterstützen das Absaugen an Bohrstelle und Unterseite der Decke sowie beim Werkzeug- und Gerätewechsel des beschriebenen Gesamtsystems.

Wasserabsaugring und Wasserversorgung

Der an den Bohrdurchmesser angepasste Wasserabsaugring sowie Wasserdruckbehälter bzw. Wassertank sorgen im Nassbohrverfahren für Kühlung und gebundene Abführung des Bohrschlamms.

Absaug-Unterdruckhaube für die Deckenunterseite

Die Absaug-Unterdruckhaube wird an der Unterseite der Zwischendecke per Unterdruck fixiert und fängt beim Durchbruch austretende Bohremulsion und Stäube auf.

Verschluss- und Schutzmaterial

Metall-Schutzhülsen im Bohrungsdurchmesser sowie Restfaserbindemittel sichern das Bohrloch; für Estrichtrocknungen kann ein passender Kunststoffstutzen eine Faserfreisetzung verhindern.

Interesse am BT 51 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung.

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Häufige Fragen zum BT 51 Verfahren

Wofür eignet sich das BT 51 Verfahren?
Das BT 51 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9) dient dem emissionsarmen Erstellen von Kernbohrungen mit 42, 70 und 125 mm Durchmesser in oder durch Bodenplatten und Zwischendecken aus Beton mit asbesthaltigen Bodenaufbauten wie Estrich, Kleber oder Spachtel – gegebenenfalls auch mit asbesthaltiger Deckenbekleidung. Es ist auch für Kernbohrungen im Rahmen der Estrichtrocknung anwendbar.
Worin unterscheiden sich BT 51 und BT 50?
Das BT 51 Verfahren behandelt Kernbohrungen in Böden, Bodenplatten und Zwischendecken. Für Kernbohrungen durch Wände mit asbesthaltigen Wandbekleidungen ist das BT 50 Verfahren vorgesehen. Maßgeblich für die Verfahrenswahl ist stets das zu bearbeitende Bauteil.
Kann das BT 51 Verfahren für die Estrichtrocknung nach Wasserschäden genutzt werden?
Ja. Bei einer reinen Estrichbohrung wird die im Bohrloch verbleibende Metallhülse bis zur Unterkante des Estrichs abgelängt, sodass eine Hohlraumtrocknung möglich ist. Ein passgenauer Kunststoffstutzen verhindert während der Trocknung eine Faserfreisetzung und wird nach der Trocknung unter Absaugung wieder entfernt.
Wer darf das BT 51 Verfahren durchführen, und ist es anzuzeigen?
Die Arbeiten führt in das Verfahren eingewiesenes Fachpersonal (zwei Personen) aus; zu benennen sind eine sachkundige verantwortliche und eine aufsichtführende Person nach TRGS 519. Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel mindestens sieben Tage vor Beginn unternehmensbezogen anzuzeigen. Die behördliche Anerkennung des Verfahrens ist befristet und endet am 31. Dezember 2027. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.