BT26: Entfernung von Asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen auf metallischen Flächen

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Geräte und Systemkomponenten für die BT26 Entfernung von Asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen auf metallischen Flächen – emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519.

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Artikelnummer: 

000026

Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für die BT26 Entfernung von Asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen auf metallischen Flächen – ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519. Der Betrieb ist nur im beschriebenen Gesamtsystem zulässig.

BT26 Entfernung im Überblick

Das BT26 Verfahren umfasst:

  • Vorbereitung: Sachkundige Person erstellt Sanierungsplan und Gefährdungsbeurteilung. Absperrung und Dekontamination des Arbeitsbereichs.
  • Entfernung der Beschichtung: Asbest- bzw. PAK-haltige Beschichtung wird mit partikelbindender Paste bestrichen und anschließend vorsichtig abgefräst oder abgeschabt. Die Paste bindet die freigesetzten Schadstoffe und minimiert die Staubentwicklung.
  • Reinigung: Arbeitsbereich wird gründlich abgesaugt und dekontaminiert.
  • Entsorgung: Asbesthaltige Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgt.

Das BT26 Verfahren behinhaltet folgende Artikel:

  • Zahnspachtel B.130mm, Zahn 6×6
  • Malerspachtel B.100mm
  • Kunststoff-Schild „Achtung Asbestfasern“
  • Kunststoffdeckelfass, 601 – rekonditioniert
  • Aufkleber „Achtung enthält Asbest“
  • SCAPA Polyflex Klebeband 133 WH
  • Trikot Baumwolllappen / Putzlappen
  • Einweganzug Cat III, Typ 5+6
  • GLOVES Nitril-Arbeitshandschuh light
  • Nadelpistole

Vorteile des BT26 Verfahrens:

  • Sicherheit: Minimale Asbestfaser- bzw. PAK-Freisetzung durch partikelbindende Paste und geschlossene Entsorgung.
  • Effizienz: Schnelles und effizientes Entfernen der Asbest- bzw. PAK-haltigen Beschichtung.
  • Oberflächenschonend: Minimaler Abtrag des Grundmaterials.
  • Kosteneffizienz: Geringes Risiko für Gebäudeschaden und Folgekosten.
  • Rechtssicherheit: Einhaltung der relevanten Vorschriften und Verordnungen.

Zusätzliche Informationen:

  • Das BT26 Verfahren sollte nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügen.
  • Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein Sanierungsplan zu erstellen.
  • Die örtlich zuständige Behörde muss über die Sanierungsmaßnahme informiert werden.

Mit dem BT26 Verfahren können Sie Asbest- bzw. PAK-haltige Beschichtungen auf metallischen Oberflächen sicher, effizient und vorschriftsmäßig entfernen und so zum Schutz Ihrer Gesundheit und Umwelt beitragen.

Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Sanierungskonzept.

Sollten Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

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