BT 32 Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidung

Geräte und Systemkomponenten für das BT 32 Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidung – emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519.

Artikelnummer: 

000032

Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das BT 32 Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidung – ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519. Der Betrieb ist nur im beschriebenen Gesamtsystem zulässig.

Das BT 32 Abstemmen im Überblick

Warum BT 32?

  • Sicherheit: Minimierung der Asbestfaserfreisetzung durch Bearbeitung in einer geschlossenen Folienschleuse.
  • Präzision: Gezielte Entfernung kleiner Flächen.
  • Anwendungsbereich: Für asbesthaltige Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang.
  • Ablauf: Abstemmen mit dem Flachmeißel durch eine aufgeklebte Folienschleuse.

Welche Produkte sind im BT 32 Verfahren enthalten?

  • Stemmschleuse
  • Schlosserhammer, Stiel-L. 280mm
  • Baueimer, 121
  • Restfaserbindemittel Super, 101
  • Einweganzug Cat III, Typ 5+6
  • Feinstaubmaske „FFP 2″, mit Ventil
  • SCAPA Polyflex Klebeband 133 WH
  • Kunststoff-Schild „Achtung Asbestfasern“

Wie funktioniert’s?

Das Herzstück ist ein spezieller Kunststoffbeutel, der als Schleuse dient. Dieser innovative Ansatz isoliert den Arbeitsbereich und fängt alle Asbestfasern sicher ein.

Wichtig: Sicherheit geht vor!

Auch mit BT 32 sind umfassende Schutzmaßnahmen unerlässlich. Tragen Sie stets Atemschutz, Schutzbrille und Einweganzug. Sichern Sie den Arbeitsbereich ab.

Für wen ist BT 32 geeignet?

Für alle, die in älteren Gebäuden renovieren oder sanieren möchten. BT 32 macht den Umgang mit Asbest sicher und einfach.

Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Asbest. Bei Unsicherheiten ziehen Sie einen Fachmann hinzu.

Mit BT 32 schützen Sie sich und Ihre Umwelt.

 

Interesse am BT 32 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung für das BT 32 Abstemmen.

Hier anfragen!

Oder rufen Sie uns direkt an: 05723 7863700

Häufige Fragen zum BT 32 Verfahren

Wofür ist das BT 32 Verfahren geeignet?
Das BT 32 Stemmverfahren dient dem Entfernen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang – auf Flächen bis etwa 20 x 20 cm – zur Vorbereitung von Wandbohrungen bis 130 mm Durchmesser. Die Bekleidung wird mit einem Flachmeißel durch eine aufgeklebte Folienschleuse abgestemmt und fällt in den Beutel. Bei Bedarf eignet es sich auch zur Entnahme von Materialproben.
Wann darf das BT 32 Verfahren nicht angewendet werden?
Das Verfahren ist ungeeignet, wenn die Stemmschleuse nicht auf der Bekleidung haftet oder die Bekleidung eine zu geringe Haftzugfestigkeit besitzt. Auf schwach gebundenen Asbestprodukten darf es nicht angewendet werden, wenn anschließend gebohrt werden soll. Wird eine Materialprobe entnommen, ist die Entnahmestelle danach wieder zu versiegeln.
Worin unterscheidet sich BT 32 vom BT 31 Verfahren?
Beide Verfahren entfernen asbesthaltige Wand- und Deckenbekleidungen über eine Folienschleuse, unterscheiden sich aber in Technik und Größe: BT 31 stanzt mit einem Stanzeisen kleine Öffnungen für Bohrlöcher bis 12 mm Durchmesser, während BT 32 mit einem Flachmeißel Flächen bis etwa 20 x 20 cm für Bohrungen bis 130 mm Durchmesser abstemmt.
Bis wann ist das BT 32 Verfahren anerkannt?
Die Anerkennung des BT 32 Verfahrens ist befristet und endet am 31. Dezember 2029. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der DGUV-Handlungsanweisung.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.