BT 30 Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken

Geräte und Systemkomponenten für das BT 30 Bohren von Bohrlöchern in asbesthaltige Wände und Decken – emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519.

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Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das BT 30 Bohren von Bohrlöchern in asbesthaltige Wände und Decken – ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519. Der Betrieb ist nur im beschriebenen Gesamtsystem zulässig.

Das BT 30 Bohren im Überblick

Das BT 30 Verfahren umfasst für gewöhnlich folgende Schritte:

  • Vorbereitung: Sachkundige Person erstellt Sanierungsplan und Gefährdungsbeurteilung. Absperrung und Dekontamination des Arbeitsbereichs.
  • Bohren: Bohrlöcher werden mit einem Spezialwerkzeug und Direktabsaugung erstellt. Die Absaugung minimiert die Freisetzung von Asbestfasern.
  • Reinigung: Arbeitsbereich wird gründlich abgesaugt und dekontaminiert.
  • Entsorgung: Asbesthaltige Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgt.

Das BT 30 Verfahren enthält diese Produkte:

  • Kunststoff-Schild „Achtung Asbestfasern“
  • Adapter für Bohrstaubabsaugung
  • Baueimer, 121
  • Einweganzug Cat III, Typ 5+6
  • SCAPA Polyflex Klebeband 133 WH
  • Bändchengewebesack 70 x 110 m.
  • Inliner Mini Asbest

Vorteile des BT 30 Verfahrens:

  • Emissionsarm: Minimale Asbestfaserfreisetzung durch Direktabsaugung.
  • Effizient: Schnelles und präzises Bohren von Löchern.
  • Vielseitig: Geeignet für verschiedene Wand- und Deckenkonstruktionen.
  • Kosteneffizient: Geringes Risiko für Gebäudeschaden und Folgekosten.
  • Rechtssicherheit: Einhaltung der relevanten Vorschriften und Verordnungen.

Zusätzliche Informationen:

  • Das BT 30 Verfahren sollte nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügen.
  • Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein Sanierungsplan zu erstellen.
  • Die örtlich zuständige Behörde muss über die Sanierungsmaßnahme informiert werden.

Mit dem BT 30 Verfahren können Sie Bohrlöcher in asbesthaltige Wände und Decken sicher, effizient und vorschriftsmäßig erstellen und so die Installationen in Ihrem Gebäude ohne unnötiges Risiko durchführen.

Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Sanierungskonzept.

Sollten Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

Interesse am BT 30 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung für das BT 30 Bohren.

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Häufige Fragen zum BT 30 Bohren

Brauche ich für das BT 30 Bohren einen Sachkundenachweis?
Ja. Emissionsarme Verfahren dürfen Unternehmen anwenden, die nach TRGS 519 personell und sicherheitstechnisch ausreichend qualifiziert und ausgestattet sind. Im Unternehmen muss eine verantwortliche Person mit Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 benannt sein. Während der Arbeiten muss mindestens eine aufsichtführende Person mit Sachkunde nach Anlage 4 oder einer Qualifikation nach Anlage 10 (Qualifikationsmodul 1E) anwesend sein. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.
Ist das BT 30 Verfahren anzeigepflichtig?
Asbestarbeiten sind der zuständigen Behörde grundsätzlich vor Beginn anzuzeigen. Für Arbeiten geringen Umfangs, die mit einem behördlich anerkannten emissionsarmen Verfahren ausgeführt werden, sieht die TRGS 519 Erleichterungen vor. Ob diese in Ihrem Fall greifen, entscheidet sich am tatsächlichen Umfang der Arbeiten und an der Vorgabe der zuständigen Behörde. Klären Sie das vor Beginn mit der für Sie zuständigen Stelle.
Darf ich ohne emissionsarmes Verfahren in eine Asbestwand bohren?
Nein. Bohren in asbesthaltige Materialien setzt Fasern frei. Ohne ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren mit passender Absaugung und Schutzausrüstung sind solche Arbeiten nach TRGS 519 nicht zulässig. Das BT 30 Verfahren beschreibt genau dafür den zulässigen Ablauf.
Reicht ein normaler Staubsauger mit HEPA-Filter aus?
Nein. Für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ist ein zugelassener Industriesauger der Staubklasse H erforderlich. Ein Haushalts- oder Baustellensauger ohne diese Zulassung erfüllt die Anforderungen nicht, auch nicht mit nachgerüstetem Filter. Passende Sauger führen wir in unserem Sortiment.
Wann setze ich BT 30 ein und wann BT 50 oder BT 51?
BT 30 ist für das Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken vorgesehen. Für Kernbohrungen gelten eigene Verfahren: BT 50 für die Wandkernbohrung, BT 51 für die Bodenkernbohrung. Ist das Bauteil oder der Arbeitsschritt ein anderer, gilt auch ein anderes BT-Verfahren.
Muss ich das komplette Gerätesystem verwenden?
Ja. Ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren ist nur in der beschriebenen Zusammenstellung zulässig. Wird eine Komponente weggelassen oder durch ein anderes Gerät ersetzt, ist die Anerkennung nicht mehr gegeben. Welche Komponenten zum BT 30 gehören, steht in der Beschreibung oben auf dieser Seite.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.