BT 60 Dosensenkverfahren emissionsarm

Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 60 Verfahren nach TRGS 519: Dosensenken (Topfbohren) für Unterputzdosen bis 68 mm in asbesthaltiger Bekleidung – mit Milwaukee-Bohrsystem und Entstauber der Staubklasse H.

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Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 60 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9). Das Verfahren beschreibt das Dosensenken bzw. Topfbohren für Unterputzdosen bis 68 mm Durchmesser in Untergründen mit asbesthaltiger Bekleidung (z. B. Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Farben) gemäß der DGUV-Handlungsanweisung (DGUV Information 201-012).

Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem aus staubarmem Bohrsystem und Entstauber. Die einzelnen Geräte sind für den Einsatz in diesem emissionsarmen Verfahren vorgesehen.

Anwendungsbereiche des BT 60 Verfahrens

Das BT 60 Verfahren eignet sich für das Senken von Dosenlöchern in Mauerwerk und Beton, in Trockenbauwänden (z. B. Gipskarton- oder Spanplatten) sowie in Fliesen und Fliesenspiegeln auf mineralischem Untergrund oder asbestfreien Leichtbauplatten. Nicht geeignet ist es für asbesthaltige Leichtbauplatten (z. B. Promabest) und Asbestzementbauteile. Mit dem Verfahren lassen sich bis zu 20 Dosenlöcher je Stunde senken.

Das Gesamtsystem für das BT 60 Verfahren

Kern des Verfahrens ist ein staubarmes Bohrsystem mit direkt abgesaugter Bohrkrone in Kombination mit einem Entstauber der Staubklasse H. In diesem Verfahren kamen Milwaukee-Geräte zum Einsatz – nachfolgend die passenden Systemkomponenten:

Milwaukee Diamant-Trockenbohrkrone mit Staubabsaugung

Diamant-Trockenbohrkrone der Milwaukee-Serie DCHXL mit integrierter Staubabsaugung zum Senken der Dosenlöcher bis 68 mm Durchmesser im beschriebenen Gesamtsystem.

Milwaukee Bohrmaschine

Leistungsstarke Milwaukee Bohrmaschine bzw. Bohrhammer als Antrieb der Bohrkrone, im Verfahren auf niedriger Drehzahl betrieben.

Milwaukee Sicherheitssauger der Staubklasse H

Milwaukee Sicherheitssauger (Entstauber) der Staubklasse H mit Asbest-Zusatzanforderung, der die freigesetzten Stäube direkt an der Bohrstelle absaugt.

Milwaukee Staubabsaugung-Systemzubehör

Passende Milwaukee Absaugadapter und -schläuche, die Bohrkrone und Entstauber zum staubarmen Gesamtsystem verbinden.

Hammer und Meißel

Zum manuellen Herausbrechen des Bohrkerns nach dem Absaugen der Bohrstelle.

Abfallbehälter (z. B. BIG BAG)

Gekennzeichneter Behälter zur staubdichten Verpackung der asbesthaltigen Abfälle.

Folie, Abdeckvlies und feuchte Einwegtücher

Zum Abdecken des Bodenbereichs unter der Bohrstelle sowie zum Nachreinigen ggf. noch staubiger Stellen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Atemschutz (mindestens FFP2 bzw. Halbmaske mit P2-Filter), Einwegschutzanzug Kategorie III Typ 5/6, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz.

Interesse am BT 60 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung.

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Häufige Fragen zum BT 60 Verfahren

Wofür eignet sich das BT 60 Verfahren?
Das BT 60 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9) dient dem emissionsarmen Dosensenken (Topfbohren) für den Einbau von Unterputzdosen bis 68 mm Durchmesser in Untergründen mit asbesthaltiger Bekleidung wie Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder Farben. Geeignet ist es für Mauerwerk und Beton, Trockenbauwände sowie Fliesen auf mineralischem Untergrund oder auf asbestfreien Leichtbauplatten.
Für welche Untergründe ist das BT 60 Verfahren nicht geeignet?
Das Verfahren ist nicht für asbesthaltige Leichtbauplatten und nicht für Asbestzementbauteile geeignet. Für solche Materialien ist ein anderes, dafür anerkanntes Verfahren anzuwenden.
Wie wird beim BT 60 Verfahren der Staub erfasst?
Zum Einsatz kommen staubarme Bearbeitungssysteme der Positivliste „Diamantbohrgeräte“ der BG BAU mit dem jeweils zugehörigen Entstauber. Vor dem Dosensenken wird der Entstauber gestartet und ein kurzer Vorlauf abgewartet; Bohrstelle und Bohrkern werden anschließend abgesaugt. Mit dem Verfahren lassen sich bis zu 20 Dosenlöcher je Stunde senken.
Wer darf das BT 60 Verfahren durchführen, und ist es anzuzeigen?
Die Arbeiten führt in das Verfahren eingewiesenes Fachpersonal aus; zu benennen sind eine sachkundige verantwortliche und eine aufsichtführende Person nach TRGS 519. Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel mindestens sieben Tage vor Beginn unternehmensbezogen anzuzeigen. Die behördliche Anerkennung des Verfahrens ist befristet und endet am 31. Januar 2032. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.