BT11 Ausbau von asbesthaltigen Vinylplatten: Sicheres und effizientes Entfernen von Asbest

Geräte und Systemkomponenten für den BT 11 Ausbau von asbesthaltigen Vinylplatten (Floor-Flex- bzw. Flex-Platten) – emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519.

Artikelnummer: 

000011

Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für den BT 11 Ausbau von asbesthaltigen Vinylplatten (Floor-Flex- bzw. Flex-Platten) – ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519. Der Betrieb ist nur im beschriebenen Gesamtsystem zulässig.

BT 11 Ausbau im Überblick

Das BT 11 Verfahren umfasst:

  • Vorbereitung: Sachkundige Person erstellt Sanierungsplan und Gefährdungsbeurteilung. Absperrung und Dekontamination des Arbeitsbereichs.
  • Abbau: Asbesthaltige Vinylplatten werden mit Handspachtel vorsichtig gelöst und in reißfeste Beutel verpackt. Befeuchtung der Platten mit entspanntem Wasser minimiert Staubentwicklung.
  • Reinigung: Arbeitsbereich wird gründlich abgesaugt und dekontaminiert.
  • Entsorgung: Asbesthaltige Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgt.

Vorteile des BT 11 Verfahrens:

  • Sicherheit: Minimale Asbestfaserfreisetzung durch Befeuchtung und geschlossene Entsorgung.
  • Geringe Bruchgefahr: Die Platten werden abschnittsweise angefeuchtet und möglichst bruchfrei mit dem Handspachtel abgehoben.
  • Untergrundschonend: Der Ausbau von Hand hält die mechanische Belastung des Untergrunds gering.
  • Rechtssicherheit: Einhaltung der relevanten Vorschriften und Verordnungen.

Beinhaltet folgende Produkte:

  • Nilfisk Sicherheitssauger ATTIX 33-2H IC Malerspachtel B.100mm
  • Drucksprühgerät – 5 Liter
  • SCAPA Polyflex Klebeband 133 WH
  • Folie transluzent Typ 200 light Big Bag 90 x 90 x 110, beschichtet, bedruckt
  • BT 26 – Entfernung von asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffen von metallischen Oberflächen (Pastenverfahren)
  • Zahnspachtel B.130mm, Zahn 6×6
  • Malerspachtel B.100mm Kunststoff-Schild „Achtung Asbestfasern“
  • Kunststoffdeckelfass, 601 – rekonditioniert
  • Baustellen- Absperrband
  • Kunststoff-Schild „Achtung Asbestfasern“
  • Einweganzug Cat III, Typ 5+6, Einweg Überschuhe „hoch“ GLOVES Nitril-Arbeitshandschuh light
  • Cuttermesser
  • Quick&Clean (50 Tücher)

Zusätzliche Informationen:

  • Das BT 11 Verfahren sollte nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügen.
  • Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein Sanierungsplan zu erstellen.
  • Die örtlich zuständige Behörde muss über die Sanierungsmaßnahme informiert werden.

Das BT 11 Verfahren beschreibt den emissionsarmen, nach TRGS 519 zulässigen Ausbau asbesthaltiger Vinylplatten mit dem Handspachtel.

Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Sanierungskonzept.

Sollten Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

Interesse am BT 11 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung für den BT 11 Ausbau.

Hier anfragen!

Oder rufen Sie uns direkt an: 05723 7863700

Häufige Fragen zum BT 11 Ausbau

Wofür ist das BT 11 Verfahren vorgesehen?
Das BT 11 Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 beschreibt den Ausbau asbesthaltiger Vinylplatten – der sogenannten Flex- bzw. Floor-Flex-Platten – auf asbestfreiem oder asbesthaltigem Bitumenkleber. Die Platten werden von Hand mit dem Spachtel abgehoben; das Verfahren zählt zu den Tätigkeiten mit geringer Exposition.
Darf ich die Vinylplatten maschinell oder mit einem Bodenlegerschaber lösen?
Nein. Die Handlungsanweisung sieht das Abheben mit dem Handspachtel vor; Stripper und Bodenlegerschaber sind ausdrücklich nicht zulässig. Der Boden wird abschnittsweise mit entspanntem Wasser angefeuchtet, während eine zweite Person den freigelegten Bereich mit einem Industriesauger der Kategorie H (Zusatzanforderung Asbest) absaugt. Soll der asbesthaltige Kleber vom mineralischen Untergrund abgetragen werden, ist dafür ein Bodenschleifverfahren wie BT 33.6 vorgesehen.
Welche Qualifikation und Personalstärke verlangt das BT 11 Verfahren?
Im Betrieb muss eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519 (Nr. 5.1) benannt sein. Die Arbeiten sind durch eine sachkundige, weisungsbefugte Person zu beaufsichtigen (Nr. 5.2) und von mindestens zwei in das Verfahren eingewiesenen Beschäftigten auszuführen. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.
Bis wann ist das BT 11 Verfahren anerkannt?
Die Anerkennung des BT 11 Verfahrens ist befristet und endet nach der aktuellen Handlungsanweisung am 31.08.2029. Prüfen Sie vor der Anwendung stets die jeweils gültige Fassung der DGUV-Handlungsanweisung.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.