BT 50 oder BT 51 – wo liegt der Unterschied?
BT 50 und BT 51 sind beide emissionsarme Kernbohrverfahren nach TRGS 519 (Durchmesser 42–125 mm) und nutzen weitgehend dieselbe Gerätetechnik. Der entscheidende Unterschied ist das Bauteil: BT 50 bohrt durch Wände, BT 51 durch Bodenplatten und Zwischendecken. Diese Seite hilft bei der Einordnung; die konkrete Ausstattung finden Sie auf den jeweiligen Verfahrensseiten.
Was ist gleich?
Beide Verfahren arbeiten im Nassbohrverfahren mit nahezu identischer Konfiguration: Diamant-Kernbohrsystem mit Bohrständer, Entstauber der Staubklasse H mit Industriesauger, Wasserführung mit Absaugring und einer Absaughaube auf der Gegenseite. Beide werden von zwei fachkundigen Personen ausgeführt.
Was unterscheidet sich?
BT 50 – Kernbohrung durch Wände. Anwendungsbereich: Wände aus Mauerwerk oder Beton mit asbesthaltigen Wandbekleidungen (auch auf der Gegenseite). Der Bohrständer wird an der Wand fixiert (Dübel- oder Vakuumfixierung), gebohrt wird waagerecht.
BT 51 – Kernbohrung durch Bodenplatten und Zwischendecken. Anwendungsbereich: Beton-Zwischendecken mit asbesthaltigem Oberboden (Estrich, Kleber, Spachtel); auch für die Estrichtrocknung. Gebohrt wird senkrecht durch das Bauteil.
Welche bauliche Situation entscheidet?
Ausschlaggebend ist, wo gebohrt wird: eine aufrechte Wandfläche (BT 50) oder ein waagerechtes Bauteil wie Bodenplatte bzw. Geschossdecke (BT 51). Bei Zwischendecken kommt hinzu, dass auf der Deckenunterseite gearbeitet und dort abgesaugt wird.
Welche zusätzliche Komponente braucht BT 51?
Weil senkrecht durch ein waagerechtes Bauteil gebohrt wird, kommt bei BT 51 typischerweise eine Abspreizfixierung zwischen Decke und Boden (Teleskopstange) hinzu, wenn eine Dübelfixierung nicht möglich ist. Außerdem ist der Umgang mit dem Bodenbelag (z. B. Ausschnitt bei textilen Belägen) Teil des Verfahrens. Bei der Estrichtrocknung kommt eine zusätzliche Hülsen-/Stutzenlösung hinzu.
Wann ist welches Verfahren relevant?
Kurz: Wand → BT 50, Boden/Zwischendecke → BT 51. Welche Ausstattung im Einzelfall nötig und zulässig ist, ergibt sich aus der jeweils aktuellen DGUV-Handlungsanweisung und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Weiter zu den Verfahren und der passenden Ausstattung: BT 50 Wandkernbohrung · BT 51 Bodenkernbohrung. Unsicher, welches Verfahren zu Ihrer Tätigkeit passt? Zum BT-Verfahren-Finder. Grundlagen im Ratgeber BT-Verfahren & TRGS 519.
Offizielle Quellen: DGUV-Handlungsanweisung BT 50 · DGUV-Handlungsanweisung BT 51.
Ausstattung für BT 50/51 anfragen
Diese Gegenüberstellung ist eine fachliche Orientierung, keine Freigabe eines Verfahrens und keine Rechtsberatung. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuelle DGUV-Handlungsanweisung, die erforderliche Sachkunde und die Gefährdungsbeurteilung.
