BT 50 Kernbohrverfahren emissionsarm

Passende Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 50 Verfahren nach TRGS 519: Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbekleidungen. Diamant-Kernbohrgerät, Entstauber der Filterklasse H, Industriesauger und Absaug-Unterdruckhaube – abgestimmt für das emissionsarme Gesamtsystem.

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Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 50 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9). Das anerkannte Verfahren (DGUV Information 201-012) beschreibt Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser durch Wände aus Mauerwerk oder Beton mit asbesthaltigen Wandbekleidungen – etwa asbesthaltige Wandbeschichtungen und fest mit der Wand verbundene Bekleidungen wie Fliesen, gegebenenfalls auch auf der Gegenseite.

Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem aus Diamant-Kernbohrgerät, Entstauber der Filterklasse H, Industriesaugern und Absaug-Unterdruckhaube. Die einzelnen Geräte sind für den Einsatz im beschriebenen Gesamtsystem vorgesehen und werden nicht als eigenständig zugelassene Einzelgeräte dargestellt.

Anwendungsbereiche des BT 50 Verfahrens

Das BT 50 Verfahren dient dem emissionsarmen Erstellen von Kernbohrungen mit 42, 70 und 125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbeschichtungen und fest verbundenen Bekleidungen. Die Funktionalität der bearbeiteten Bauteile hinsichtlich Statik, Medien- und Brandschutz darf durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden.

Das Gesamtsystem für das BT 50 Verfahren

Für das emissionsarme Arbeiten im BT 50 Verfahren stellen wir die aufeinander abgestimmten Systemkomponenten zusammen. Erst im Zusammenspiel im Nassbohrverfahren mit durchgängiger Absaugung wird die geringe Exposition nach TRGS 519 erreicht.

Diamant-Kernbohrgerät mit Bohrständer

Nass-/Trocken-Kernbohrgerät mit Diamant-Bohrkronen (Durchmesser 42–125 mm) und stabilem Bohrständer für präzise Kernbohrungen durch die Wand im BT 50 Verfahren.

Dübel- oder Vakuumfixierung mit Vakuumpumpe

Der Bohrständer wird mittels Einschlagdübel oder Vakuumfixierung sicher an der Wand befestigt; die Vakuumpumpe erzeugt den für die Vakuumfixierung nötigen Unterdruck des beschriebenen Gesamtsystems.

Entstauber der Filterklasse H mit Asbestzulassung

Der Nass-/Trocken-Entstauber der Filterklasse H mit Asbestzulassung nimmt die beim Bohren freiwerdenden Stäube und die Bohremulsion auf und ist zentrale Komponente des BT 50 Verfahrens.

Industriesauger der Staubklasse H

Zwei Industriesauger mit Asbestzulassung (Staubklasse H) unterstützen das Absaugen an Bohrstelle und Gegenseite sowie beim Werkzeug- und Gerätewechsel des beschriebenen Gesamtsystems.

Wasserabsaugring und Wasserversorgung

Der an den Bohrdurchmesser angepasste Wasserabsaugring sowie Wasserdruckbehälter bzw. Wassertank sorgen im Nassbohrverfahren für Kühlung und gebundene Abführung des Bohrschlamms.

Absaug-Unterdruckhaube für die Gegenseite

Die Absaug-Unterdruckhaube wird auf der gegenüberliegenden Wandseite per Unterdruck fixiert und fängt beim Durchbruch austretende Bohremulsion und Stäube auf.

Verschluss- und Schutzmaterial

Metall-Schutzhülsen im Bohrungsdurchmesser sowie Restfaserbindemittel sichern das Bohrloch nach der Kernbohrung und schützen nachfolgende Gewerke vor Faserabrieb.

Interesse am BT 50 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung.

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Häufige Fragen zum BT 50 Verfahren

Wofür eignet sich das BT 50 Verfahren?
Das BT 50 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9) dient dem emissionsarmen Erstellen von Kernbohrungen mit 42, 70 und 125 mm Durchmesser durch Wände aus Mauerwerk oder Beton, die mit asbesthaltigen Wandbeschichtungen oder fest verbundenen Bekleidungen wie Fliesen versehen sind – gegebenenfalls auch mit asbesthaltiger Bekleidung auf der Gegenseite.
Worin unterscheiden sich BT 50 und BT 51?
Das BT 50 Verfahren behandelt Kernbohrungen durch Wände. Für Kernbohrungen in oder durch Bodenplatten und Zwischendecken mit asbesthaltigen Bodenaufbauten ist das BT 51 Verfahren vorgesehen. Maßgeblich für die Verfahrenswahl ist stets das zu bearbeitende Bauteil.
Wie wird beim BT 50 Verfahren die Faserfreisetzung begrenzt?
Die Kernbohrung erfolgt im Nassbohrverfahren. Ein an den Bohrdurchmesser angepasster Wasserabsaugring, ein Entstauber der Filterklasse H sowie eine per Unterdruck fixierte Absaug-Unterdruckhaube auf der Gegenseite binden und erfassen Bohrschlamm und Stäube. Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem.
Wer darf das BT 50 Verfahren durchführen, und ist es anzuzeigen?
Die Arbeiten führt in das Verfahren eingewiesenes Fachpersonal (zwei Personen) aus; zu benennen sind eine sachkundige verantwortliche und eine aufsichtführende Person nach TRGS 519. Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel mindestens sieben Tage vor Beginn unternehmensbezogen anzuzeigen. Die behördliche Anerkennung des Verfahrens ist befristet und endet am 31. Dezember 2027. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.