Atemschutz bei Asbest- und Schadstoffarbeiten
Bei Asbest- und Schadstoffarbeiten ist Atemschutz häufig die zentrale persönliche Schutzausrüstung, weil sich lungengängige Fasern und Stäube nicht immer vollständig an der Quelle erfassen lassen. Welches Gerät geeignet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten: Die Auswahl richtet sich nach der zu erwartenden Faser- bzw. Schadstoffkonzentration, dem Verfahren und der Gefährdungsbeurteilung. Grundlage für die Geräteauswahl ist in der Regel die DGUV Regel 112-190, bei Asbest zusätzlich die TRGS 519.
Warum ist Atemschutz bei diesen Arbeiten zentral?
Asbestfasern sind sehr biobeständig und können bei Einatmung schwere Erkrankungen auslösen. Ähnliches gilt für krebsverdächtige Faserstäube aus alter Mineralwolle und für viele andere Bau- und Sanierungsschadstoffe. Nach der Rangfolge des Arbeitsschutzes stehen technische und organisatorische Maßnahmen – etwa emissionsarme Verfahren, Absaugung und Abschottung – an erster Stelle. Wo eine Restexposition verbleibt, ergänzt geeigneter Atemschutz den Schutz der Beschäftigten. Er ersetzt die vorrangigen Maßnahmen jedoch nicht, sondern kommt zusätzlich zum Tragen.
Welche Partikelfilter gibt es (P1, P2, P3)?
Partikelfilter werden nach ihrer Abscheideleistung in drei Klassen unterteilt: P1 (geringe), P2 (mittlere) und P3 (hohe Abscheideleistung). Für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Faserstäuben sind in der Praxis vor allem P2 und – bei höheren Anforderungen – P3 relevant; P1 spielt hier kaum eine Rolle. Entscheidend ist aber nicht der Filter allein, sondern die Kombination aus Filter und Atemanschluss (Maske, Haube oder Helm) sowie deren Dichtsitz.
Welche Atemschutzgeräte kommen infrage?
Atemschutzgeräte unterscheidet man in Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre) und Isoliergeräte (atemgasliefernd, unabhängig von der Umgebung). Die DGUV Regel 112-190 ordnet jeder Geräteklasse ein Schutzniveau zu – ausgedrückt als „Vielfaches des Grenzwertes“. Es gibt an, um welchen Faktor die zulässige Konzentration in der Umgebungsluft über dem Grenzwert liegen darf, damit in der Atemluft der tragenden Person der geforderte Wert eingehalten wird.
| Geräteklasse (Auswahl) | Vielfaches des Grenzwertes | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 | 10 | kurzzeitige Tätigkeiten mit geringerer Exposition |
| Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 30 | höhere Anforderungen, begrenzte Tragedauer |
| Halbmaske mit P2 / P3 | 10 / 30 | wiederverwendbarer Anschluss mit Wechselfilter |
| Vollmaske mit P2 / P3 | 15 / 400 | höheres Schutzniveau, zusätzlicher Augenschutz |
| Gebläsegerät mit Haube/Helm TH2P / TH3P | 20 / 100 | längere Tragezeiten, angenehmeres Atmen |
| Gebläsegerät mit Maske TM3P | 500 | hohe Konzentrationen, längere Einsätze |
| Isoliergerät (z. B. Druckluftgerät) | höchstes Schutzniveau | sehr hohe Konzentrationen, wo Filtergeräte nicht ausreichen |
Die Werte folgen der DGUV Regel 112-190; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. Gebläseunterstützte Geräte (TM/TH) entlasten die Atmung und eignen sich für längere Tragezeiten; Isoliergeräte werden dort eingesetzt, wo Filtergeräte prinzipbedingt nicht mehr genügen.
Wonach richtet sich die Auswahl bei Asbest?
Bei Asbestarbeiten ist die Auswahl des Atemschutzes nach der TRGS 519 gestaffelt und orientiert sich an der Faserkonzentration am Arbeitsplatz sowie am Schutzniveau des Gerätes – so, dass die maßgebliche Akzeptanzkonzentration in der Atemluft der Beschäftigten eingehalten wird. Für anerkannte emissionsarme Verfahren, bei denen die Faserkonzentration im Schichtmittel unter 10.000 Fasern/m³ bleibt, sind je nach Anerkennung Erleichterungen möglich, unter bestimmten Bedingungen bis hin zum Verzicht auf Atemschutz. Am oberen Ende gilt: Wo sehr hohe Konzentrationen auftreten, sind Isoliergeräte einzusetzen. Deshalb greift die pauschale Aussage „P3 reicht immer“ zu kurz; entscheidend ist die konkrete Gefährdungsbeurteilung. Hintergründe zum Regelwerk finden Sie unter Asbest-Grundlagen nach TRGS 519 und zu emissionsarmen Verfahren unter BT-Verfahren nach TRGS 519.
Was ist bei Tragezeit, Dichtsitz und Unterweisung zu beachten?
Auch das beste Gerät schützt nur, wenn es richtig sitzt und korrekt benutzt wird. Zu beachten sind unter anderem Gebrauchs- und Erholungszeiten nach DGUV Regel 112-190, der Dichtsitz des Atemanschlusses (bei dicht abschließenden Masken beeinträchtigt etwa ein Bart die Abdichtung), der rechtzeitige Filterwechsel sowie die regelmäßige Unterweisung und – je nach Gerät und Tätigkeit – die arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese Punkte behandeln wir im Bereich Service. Atemschutzgeräte lassen sich bei Bedarf auch über unsere Vermietung beziehen.
Sachkunde und Schulung
Der sichere Umgang mit Atemschutz gehört zur Unterweisung der Beschäftigten; bei Asbestarbeiten ist zudem die nach TRGS 519 geforderte Sachkunde relevant. Passende Kurse rund um TRGS-519-Tätigkeiten und Atemschutz finden Sie in unserem Schulungsangebot.
Häufige Fragen
Reicht eine FFP-Maske für Asbestarbeiten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Filtrierende Halbmasken haben ein begrenztes Schutzniveau und eine begrenzte Tragedauer. Ob sie ausreichen oder ein höherwertiges Gerät nötig ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung anhand der zu erwartenden Faserkonzentration und des Verfahrens.
Was bedeutet „Vielfaches des Grenzwertes“?
Es ist der geräteklassenbezogene Faktor, um den die zulässige Konzentration in der Umgebungsluft über dem Grenzwert liegen darf, damit die Konzentration in der Atemluft der tragenden Person eingehalten wird. In neueren Fassungen wird dafür auch der Begriff „Schutzniveau“ verwendet.
Wann sind gebläseunterstützte oder Isoliergeräte sinnvoll?
Gebläsegeräte (TM/TH) bieten ein höheres Schutzniveau und erleichtern das Atmen bei längeren Einsätzen. Isoliergeräte kommen dort zum Einsatz, wo Filtergeräte prinzipbedingt nicht mehr ausreichen – etwa bei sehr hohen Faserkonzentrationen.
Muss der Atemschutz zur übrigen PSA passen?
Ja. Atemschutz wird in der Regel mit Einweg-Schutzkleidung, Schutzbrille und Handschuhen kombiniert. Wichtig ist, dass die Komponenten zusammenpassen und den Dichtsitz nicht beeinträchtigen. Passende Artikel finden Sie in der PSA-Kategorie und bei den Schutzanzügen.
Atemschutz und PSA anfragen
Als Fachhändler und Ausstatter stellt Riethmüller Arbeitsschutz gewerblichen Fachbetrieben Atemschutz, Filter und ergänzende PSA für Asbest- und Schadstoffarbeiten zusammen. Eine Übersicht bietet die Seite Ausstattung für Asbest- und Schadstoffsanierung. Nennen Sie uns Ihren Bedarf – wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung oder Fachplanung im Einzelfall. Maßgeblich sind die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe – insbesondere die TRGS 519 – sowie die DGUV Regel 112-190 in ihrer jeweils geltenden Fassung und die behördlichen Vorgaben.
