BT 43 Wandfräsverfahren emissionsarm

Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 43 Verfahren nach TRGS 519: Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen (Putze, Spachtelmassen) von mineralischen Untergründen – mit Wandfräse, Eckfräse und Entstauber der Staubklasse H.

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MIETE

Die Technik für dieses BT-Verfahren können Sie auch mieten statt kaufen:

  • › Wandfräse mit Unterdrucküberwachung
  • › Eckfräse für die Randbearbeitung
  • › Entstauber der Staubklasse H mit Filter-Abfüllanlage

Welche weitere Technik Ihr konkretes Vorhaben erfordert, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Sprechen Sie uns an.

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Artikelnummer: 

000043

Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 43 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9). Das anerkannte Verfahren (DGUV Information 201-012) beschreibt das Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen wie Putze und Spachtelmassen von festen mineralischen Untergründen – das Fräsverfahren für die Wand- und Randbearbeitung.

Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem aus Fräse mit Unterdrucküberwachung, Entstauber und Filter-Abfüllanlage. Die einzelnen Geräte sind für den Einsatz in diesem emissionsarmen Verfahren vorgesehen.

Anwendungsbereiche des BT 43 Verfahrens

Das BT 43 Verfahren dient dem flächigen Abfräsen asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen und zähplastischer Materialien an Wänden und in Fensterlaibungen – in Wohnräumen, Verwaltungs-, Schul- und Industriegebäuden sowie in Produktions- und Gewerbehallen. Bearbeitet werden feste mineralische Untergründe, inklusive der Rand- und Kantenbereiche. Die Abtragstiefe lässt sich bis maximal 12 mm einstellen.

Das Gesamtsystem für das BT 43 Verfahren

Kern des Verfahrens ist die staubdicht gekapselte Wandfräse mit Direktabsaugung und Unterdrucküberwachung, kombiniert mit einer leistungsstarken Saugzentrale und einer geschlossenen Filter-Abfüllanlage. Nachfolgend die passenden Systemkomponenten:

Wandfräse mit Unterdrucküberwachung

Flächenfräse mit gekapselter Absaughaube und Unterdruckbox, die die asbesthaltige Wandbekleidung abträgt und die Späne direkt absaugt; bei zu geringem Unterdruck schaltet die Box die Maschine automatisch ab.

Eckfräse für die Randbearbeitung

Kompakte Eckfräse mit eigener Unterdruckbox zum Abtragen an Kanten, Rändern, in Fensterlaibungen und Nischen bis an den Rand des Untergrunds.

Unterdruckbox / Unterdrucküberwachung

Überwacht Unterdruck (min. 250 kPa) und Luftmenge (min. 900 m³/h) und gibt die Fräse nur bei sicherer Absaugleistung frei.

Entstauber mit Filter-Abfüllanlage (Staubklasse H)

Leistungsstarke Saugzentrale der Staubklasse H mit geschlossener Filter-Abfüllanlage, die das Fräsgut staubdicht in zugelassene Asbest-BigBags abfüllt.

Industriesauger der Staubklasse H

Asbest-geeigneter Industriesauger zur Reinigung von Flächen, Geräten und Schutzkleidung sowie zum Säubern der Fräsköpfe.

Luftreiniger / Unterdruckhaltegerät

Bei Arbeiten mit der Eckfräse und in Fensterlaibungen empfohlenes Luftreiniger- bzw. Unterdruckhaltegerät mit Filter der Staubklasse H (geprüft nach DGUV Grundsatz 309-012).

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Atemschutz (mindestens FFP2 bzw. Halbmaske mit P2-Filter), Einwegschutzanzug Kategorie III Typ 5/6, Schutzhandschuhe, Gehörschutz und geeignetes Schuhwerk.

Interesse am BT 43 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung.

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Häufige Fragen zum BT 43 Verfahren

Wofür eignet sich das BT 43 Verfahren?
Das BT 43 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.9) dient dem Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen wie Putze und Spachtelmassen von festen mineralischen Untergründen wie Beton – an Wänden einschließlich der Ränder, Kanten und Fensterlaibungen.
Worin unterscheiden sich BT 43, BT 40 und BT 44?
Die Fräsverfahren unterscheiden sich nach Bauteil: BT 43 bearbeitet die Wand einschließlich Ränder und Fensterlaibungen, BT 40 den Boden und BT 44 die Decke. Für Boden- oder Deckenflächen ist daher nicht BT 43, sondern das jeweils passende Verfahren anzuwenden.
Wer darf das BT 43 Verfahren durchführen, und ist es anzuzeigen?
Die Arbeiten führt sachkundiges, in das Verfahren eingewiesenes Fachpersonal aus. Zu benennen sind eine sachkundige verantwortliche und eine aufsichtführende Person nach TRGS 519. Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel mindestens sieben Tage vor Beginn unternehmensbezogen anzuzeigen. Die behördliche Anerkennung des Verfahrens ist befristet und endet am 31. Dezember 2029. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.
Kann ich die Geräte für das BT 43 Verfahren auch mieten?
Ja. Wandfräse, Eckfräse, Entstauber mit Filter-Abfüllanlage und weitere Systemkomponenten für das BT 43 Verfahren führen wir zum Kauf und zur Miete. Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im vollständigen, in der Beschreibung genannten Gesamtsystem; wird eine Komponente weggelassen oder ersetzt, ist die Anerkennung nicht mehr gegeben.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.