BT 23 Estrichbohrverfahren emissionsarm

Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 23 Verfahren nach TRGS 519: Bohren von Löchern bis 32 mm in asbesthaltigem Estrich – mit Entstauber der Staubklasse H und spezieller Absaugvorrichtung mit Ausblasfunktion.

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Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für das emissionsarme BT 23 Verfahren nach TRGS 519 (Nr. 2.10). Das Verfahren beschreibt das Bohren von Löchern mit bis zu 32 mm Durchmesser in asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung gemäß der zugehörigen DGUV-Handlungsanweisung.

Zulässig ist ausschließlich der Betrieb im beschriebenen Gesamtsystem aus Bohrhammer, Entstauber und Absaugvorrichtung. Die einzelnen Geräte sind für den Einsatz in diesem emissionsarmen Verfahren vorgesehen.

Anwendungsbereiche des BT 23 Verfahrens

Das BT 23 Verfahren dient dem Bohren von Löchern (max. 32 mm Durchmesser) in asbesthaltigem Estrich zur Befestigung von Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen – zum Beispiel zum Setzen von Schwerlastankern für Maschinenfüße oder Regale. Da hierfür Verbundankerpatronen eingesetzt werden, die ein trockenes und staubfreies Bohrloch voraussetzen, wird das Bohrloch im Verfahren abgesaugt und mit Druckluft ausgeblasen.

Das Gesamtsystem für das BT 23 Verfahren

Kern des Verfahrens ist die direkte Absaugung an der Bohrstelle in Kombination mit einem Entstauber der Staubklasse H. Nachfolgend die passenden Systemkomponenten:

Bohrhammer mit Bohrer

Handelsüblicher Bohrhammer mit Bohrern im erforderlichen Durchmesser (max. 32 mm) zum Herstellen der Bohrungen.

Entstauber der Staubklasse H

Bauartgeprüfter Entstauber der Staubklasse H mit Asbest-Zusatzanforderung und einem Mindestvolumenstrom von 200 m³/h, der während der gesamten Arbeiten in Betrieb bleibt.

Spezielle Absaugvorrichtung mit Ausblasfunktion

Bauartgeprüfte Absaugvorrichtung, die an den Schlauch des Entstaubers angeschlossen und über der Bohrungsmitte zentriert wird; mit integrierter Ausblasfunktion zur Reinigung des Bohrlochs.

Luftpistole mit Rohrverlängerung

Luftpistole mit passender Rohrverlängerung (Luftdruck max. 4 bar) zum trockenen Ausblasen des Bohrlochs über die Ausblasfunktion.

Wasserbad und Einmaltücher

Eimer mit entspanntem Wasser zum Ablegen der benutzten Bohrer sowie feuchte Einmaltücher zum Nachreinigen von Reststaub.

Gekennzeichneter Abfallbehälter

Sicher verschließbarer, gemäß TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (Aufkleber „Achtung, enthält Asbest“) zur Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Atemschutz mit mindestens Schutzstufe P2 sowie weitere geeignete persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten nach TRGS 519.

Interesse am BT 23 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung.

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Häufige Fragen zum BT 23 Estrichbohren

Wofür ist das BT 23 Verfahren vorgesehen?
Das BT 23 Verfahren nach TRGS 519 beschreibt das Bohren von Löchern mit bis zu 32 mm Durchmesser in asbesthaltigem Estrich unter Einsatz einer speziellen Absaugvorrichtung. Es zählt zu den Verfahren mit geringer Exposition und dient beispielsweise dem Setzen von Schwerlastankern für Maschinenfüße oder Regale.
Warum wird das Bohrloch beim BT 23 Verfahren ausgeblasen?
Zur Befestigung werden häufig Verbundankerpatronen (chemische Anker) verwendet, die ein trockenes und staubfreies Bohrloch voraussetzen. Dafür wird die spezielle Absaugvorrichtung über der Bohrungsmitte zentriert und mit einem Entstauber der Staubklasse H verbunden; über die integrierte Ausblasfunktion und eine Luftpistole (Luftdruck max. 4 bar) wird das Bohrloch trocken gereinigt, während die freigesetzten Fasern abgesaugt werden.
Bis zu welchem Durchmesser darf mit BT 23 gebohrt werden?
Das BT 23 Verfahren ist für Bohrungen mit bis zu 32 mm Durchmesser vorgesehen. Für größere Durchmesser bzw. Kernbohrungen im Boden ist ein Kernbohrverfahren wie BT 51 vorgesehen.
Welche Ausrüstung und Qualifikation verlangt das BT 23 Verfahren?
Erforderlich ist ein bauartgeprüfter Entstauber der Staubklasse H mit Asbest-Zusatzanforderung und einem Mindestvolumenstrom von 200 m³/h, der während der gesamten Arbeiten in Betrieb bleibt; die Beschäftigten tragen mindestens Atemschutz der Schutzstufe P2. Die Arbeiten sind von einer sachkundigen Person nach TRGS 519 zu verantworten und zu beaufsichtigen. Passende Lehrgänge finden Sie unter Schulungen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.