BT 26: Entfernung von Asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen auf metallischen Flächen

Geräte und Systemkomponenten für die BT 26 Entfernung von Asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen auf metallischen Flächen – emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519.

Artikelnummer: 

000026

Wir bieten passende Geräte und Systemkomponenten für die BT 26 Entfernung von Asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen auf metallischen Flächen – ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519. Der Betrieb ist nur im beschriebenen Gesamtsystem zulässig.

BT 26 Entfernung im Überblick

Das BT 26 Verfahren umfasst:

  • Vorbereitung: Sachkundige Person erstellt Sanierungsplan und Gefährdungsbeurteilung. Absperrung und Dekontamination des Arbeitsbereichs.
  • Entfernung der Beschichtung: Asbest- bzw. PAK-haltige Beschichtung wird mit partikelbindender Paste bestrichen und anschließend vorsichtig abgefräst oder abgeschabt. Die Paste bindet die freigesetzten Schadstoffe und minimiert die Staubentwicklung.
  • Reinigung: Arbeitsbereich wird gründlich abgesaugt und dekontaminiert.
  • Entsorgung: Asbesthaltige Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgt.

Das BT 26 Verfahren behinhaltet folgende Artikel:

  • Zahnspachtel B.130mm, Zahn 6×6
  • Malerspachtel B.100mm
  • Kunststoff-Schild „Achtung Asbestfasern“
  • Kunststoffdeckelfass, 601 – rekonditioniert
  • Aufkleber „Achtung enthält Asbest“
  • SCAPA Polyflex Klebeband 133 WH
  • Trikot Baumwolllappen / Putzlappen
  • Einweganzug Cat III, Typ 5+6
  • GLOVES Nitril-Arbeitshandschuh light
  • Nadelpistole

Vorteile des BT 26 Verfahrens:

  • Sicherheit: Minimale Asbestfaser- bzw. PAK-Freisetzung durch partikelbindende Paste und geschlossene Entsorgung.
  • Effizienz: Schnelles und effizientes Entfernen der Asbest- bzw. PAK-haltigen Beschichtung.
  • Oberflächenschonend: Minimaler Abtrag des Grundmaterials.
  • Kosteneffizienz: Geringes Risiko für Gebäudeschaden und Folgekosten.
  • Rechtssicherheit: Einhaltung der relevanten Vorschriften und Verordnungen.

Zusätzliche Informationen:

  • Das BT 26 Verfahren sollte nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügen.
  • Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein Sanierungsplan zu erstellen.
  • Die örtlich zuständige Behörde muss über die Sanierungsmaßnahme informiert werden.

Mit dem BT 26 Verfahren können Sie Asbest- bzw. PAK-haltige Beschichtungen auf metallischen Oberflächen sicher, effizient und vorschriftsmäßig entfernen und so zum Schutz Ihrer Gesundheit und Umwelt beitragen.

Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Sanierungskonzept.

Sollten Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

Interesse am BT 26 Verfahren?

Wir beraten Sie gern zur passenden Geräte- und Systemzusammenstellung für die BT 26 Entfernung.

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Häufige Fragen zum BT 26 Verfahren

Wofür ist das BT 26 Verfahren vorgesehen?
Das BT 26 Verfahren dient dem Entfernen asbest- oder PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen. Dabei wird eine partikelbindende Paste auf die Fläche aufgetragen und die gelöste Beschichtung anschließend mit einer Nadelpistole abgetragen. Es ist ein nach TRGS 519 geprüftes Verfahren mit geringer Exposition.
Muss das BT 26 Verfahren der Behörde gemeldet werden?
Vor Aufnahme der Arbeiten ist eine einmalige unternehmensbezogene Mitteilung spätestens sieben Tage vorher an die zuständige Behörde und die gesetzliche Unfallversicherung erforderlich (TRGS 519 Nr. 3.2). Zusätzlich sind eine Gefährdungsbeurteilung, eine Betriebsanweisung und ein Arbeitsplan zu erstellen.
Welche Qualifikation ist für das BT 26 Verfahren erforderlich?
Im Betrieb muss ein sachkundiger Verantwortlicher nach TRGS 519 Nr. 5.4.1 benannt sein. Ausgeführt werden dürfen die Arbeiten nur von fachkundigen und in das Arbeitsverfahren eingewiesenen Personen, die nach der Betriebsanweisung vorgehen.
Welche Geräte und welche Paste werden beim BT 26 Verfahren verwendet?
Eingesetzt werden eine Nadelpistole mit Druckluftversorgung, ein modifizierter Zahnspachtel mit 6 mm Zahntiefe und ein Spachtel. Als partikelbindende Paste dient ein Mehrzweckfett der NLGI-Klasse 0, das etwa 6 mm dick aufgetragen wird und bis zu dreimal wiederverwendet werden kann. Eine Atemschutzmaske mindestens der Schutzstufe P2 ist für Störfälle bereitzuhalten.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche oder fachkundige Beratung. Maßgeblich sind die TRGS 519 und die jeweils gültige DGUV-Handlungsanweisung. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der ausführende Betrieb verantwortlich.