Allgemeine Geschäftsbedingungen

Riethmüller Arbeitsschutz

Inhaberin: Leonie Riethmüller

Rotrehre 8, 31542 Bad Nenndorf

E-Mail: vertrieb@arbeitsschutz-riethmueller.de | Telefax: +49 (0)5723-7863720

Zuständiges Gericht: Amtsgericht Stadthagen

§1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen zwischen Riethmüller Arbeitsschutz (nachfolgend „Verkäufer“) und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ohne Rücksicht darauf, ob dies in jedem Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Besteller.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig vor diesen AGB.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(6) Einseitige Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.

§2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Präsentation von Waren auf der Website des Verkäufers unter https://arbeitsschutz-riethmueller.de stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Die Website dient ausschließlich als Produktkatalog. Bestellungen über die Website werden nicht entgegengenommen.

(3) Verträge kommen auf folgendem Wege zustande: Der Verkäufer unterbreitet dem Besteller ein schriftliches Angebot (per E-Mail, Fax oder Post). Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Bestellers oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers nach Eingang einer Bestellung. Die Annahme eines Angebots hat innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe zu erfolgen; nach fruchtlosem Ablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Bei telefonisch erteilten Aufträgen gilt die vom Verkäufer versandte Auftragsbestätigung als maßgeblicher Vertragsinhalt. Der Besteller ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen sofort schriftlich zu rügen.

(5) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung und Fälligkeit

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten sind im Angebot gesondert ausgewiesen.

(2) Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit den Produkten oder mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen, sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit oder Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto ausschlaggebend.

(4) Skonto wird nur gewährt, wenn dies im Angebot oder auf der Rechnung ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Der Besteller kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der unter Abs. (3) genannten Frist zahlt. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu entrichten. Zusätzlich steht uns im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von EUR 40,– nach Maßgabe des § 288 Abs. 5 BGB zu. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit oder Vermögensverfall), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag nach Maßgabe des § 321 BGB berechtigt.

(7) Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtkräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Produkte bleiben die gesetzlichen Gegenrechte des Bestellers unberührt.

(8) Der Besteller hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Banküberweisung oder PayPal, sofern nicht abweichend vereinbart.

§4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden, unverbindlich. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

(2) Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Eigenbelieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist von uns verschuldet. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten.

(3) Sofern im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von 2 Werktagen ab Auftragsbestätigung, bei Vorkasse ab Zahlungseingang. Bei nicht dauerhaft auf Lager geführten Artikeln oder Sonderbestellungen können abweichende Lieferzeiten gelten; diese werden im Angebot gesondert kommuniziert.

(4) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Besteller auf diesen über. Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug mit der Annahme ist.

(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.

(4) Der Besteller ist befugt, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu verfügen. Die bei einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§6 Produktbeschaffenheit und bestimmungsgemäßer Gebrauch

(1) Grundlage unserer Mängelhaftung sind die Eigenschaften und Merkmale sowie der Verwendungszweck der Produkte gemäß der von uns abgegebenen Produktbeschreibung, die Gegenstand unseres Vertrags mit dem Besteller ist. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Qualität, Farbe, Gewicht oder Design, die den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

(2) Unsere Produkte sind grundsätzlich nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) bestimmt. Wenn der Besteller diese Produkte selbst oder über den Einzelhandel an Endverbraucher vertreiben möchte, muss er sich vorab bei uns informieren, ob die Produkte für Endverbraucher uneingeschränkt verwendbar sind.

(3) Eine Weiterverarbeitung unserer Produkte ist nur im Rahmen deren Eignung und unter Berücksichtigung deren Verwendungszwecks zulässig. Dies gilt insbesondere für Körperschutz- und Arbeitsschutzprodukte, die bestimmten Normen, Zertifizierungen oder anderen technischen Spezifikationen entsprechen. Wir haften nicht dafür, dass unsere Produkte durch eine eigenmächtige Weiterverarbeitung einer bestimmten Norm oder Zertifizierung nicht mehr entsprechen. Der Besteller ist mit sämtlichen Mängelrechten ausgeschlossen, wenn er trotz eines Mangels eine Weiterverarbeitung beginnt oder fortsetzt.

(4) Der Verkäufer behält sich vor, Produkte im Rahmen des technischen Fortschritts und zur Qualitätsverbesserung weiterzuentwickeln sowie Hersteller oder Marke eines Produkts zu wechseln. Solche Änderungen können Optik, Design, Material, technische Eigenschaften, Herstellerbezeichnung oder Markenname betreffen, sofern der vereinbarte Verwendungszweck und die relevanten Normen und Zertifizierungen erhalten bleiben. Derartige Änderungen berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung der Lieferung, zur Rückgabe der Ware oder zur Geltendmachung von Mängelansprüchen, sofern die gelieferte Ware der aktuell gültigen Produktspezifikation entspricht.

(5) Bei Rückrufaktionen aus Gründen der Produktsicherheit hat uns der Besteller in angemessenem und zumutbarem Umfang zu unterstützen.

§7 Gewährleistung / Sachmängelhaftung

(1) Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln ist. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung.

(2) Der Besteller hat offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Darüber hinaus hat der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachzukommen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(3) Rügt der Besteller einen Mangel, hat er uns die Produkte zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen. Der Besteller ist nicht befugt, gerügte Produkte unaufgefordert an uns zurückzusenden. Wir holen diese innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Die Ware ist in angemessener Weise, nach Möglichkeit in der Originalverpackung, bereitzustellen.

(4) Stellt sich nach Rücknahme der Produkte heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt ist, liefern wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Bestellers zurück. Wir sind berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen Transport- und Prüfkosten sowie einer Bearbeitungspauschale zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. Schickt der Besteller Produkte unaufgefordert zurück, sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern.

(5) Nehmen wir ausnahmsweise mangelfreie Produkte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, können wir Wiedereinlagerungsentgelte wie folgt geltend machen: Für volle Verpackungseinheiten verkaufsfertiger Ware: 20 % des Nettowarenwertes, mindestens EUR 30,–; für Anbruchsmengen verkaufsfertiger Ware: 30 % des Nettowarenwertes, mindestens EUR 40,–; für nicht verkaufsfertige Ware: 50 % des Nettowarenwertes zuzüglich der angemessenen Kosten für die Wiederherstellung der Verkaufsfertigkeit.

(6) Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Recht zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(7) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(8) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers verändert oder durch Dritte verändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.

§8 Haftungsbeschränkung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht, und nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

§9 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, d. h. unvorhersehbare, außerhalb unserer Einflusssphäre liegende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten. Hierzu zählen insbesondere: Krieg, Terrorakte, Pandemien und Epidemien (soweit ein Gefährlichkeitsniveau von mindestens mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist), Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Embargo, Sanktionen, staatliche Eingriffe sowie Störungen in der Lieferkette, die weder wir noch unsere Lieferanten zu vertreten haben.

(2) Wir werden den Besteller über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren. Dauert die Störung länger als 30 Tage, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Teil des Vertrages zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

§10 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§11 Rücknahme und Gutschriften

(1) Eine Rücknahme von Waren ist grundsätzlich nur bei Lagerartikeln möglich. Sonderbestellungen, speziell für den Besteller beschaffte oder nicht dauerhaft in unserem Sortiment geführte Artikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

(2) Gutschriften werden ausschließlich nach Eingang und Prüfung der retournierten Ware ausgestellt. Eine Gutschrift ohne vorangegangene Rücksendung ist ausgeschlossen.

(3) Liegt ein Fehler unsererseits vor (z. B. Falschlieferung oder mangelhafte Ware), erfolgt die Gutschrift grundsätzlich nach Rücksendung der Ware. Bei individuell bedruckter oder auf andere Weise entwerteter Ware, die nicht weiterveräußerbar ist, kann die Gutschrift ausnahmsweise ohne Rücksendung erfolgen und wird mit der nächsten Bestellung verrechnet.

§12 Widerrufsrecht

Da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gelten, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zustande kommen, gelten die gesetzlichen Widerrufsvorschriften (§§ 312 ff. BGB) vorrangig. In diesem Fall wird dem Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung zugesandt.

§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die unter diesen AGB geschlossen werden, ist der Sitz des Verkäufers (Amtsgericht Stadthagen / Landgericht Hannover), sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§14 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§15 Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Verkäufers zu entnehmen.

§16 Salvatorische Klausel und Schriftform

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegebenen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Stand: März 2026